Wo du mit dem Working Holiday Visum arbeiten kannst
Um Work and Travel in Australien machen zu können, benötigst du das sogenannte Working Holiday Visum. Mit dem Visum kannst du ein ganzes Jahr lang in Australien leben und arbeiten.
Typische Work and Travel Jobs findest du in der Landwirtschaft oder der Gastronomie. Es gibt jedoch keine Limitierung; weder bei der Anzahl noch der Art an Jobs. Mit dem Working Holiday Visum für Australien darfst du in jeder Branche arbeiten und für beliebig viele Arbeitgeber.
Bis auf wenige Ausnahmen, darfst du jedoch maximal 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Übrigens: Wenn du das australische Studierendenleben kennenlernen möchtest, kannst du dich auch für ein paar Kurse an einer australischen Uni einschreiben. Denn mit dem Visum hast du sogar die Möglichkeit für bis zu 4 Monate (ein Trimester) in Australien zu studieren.
Kosten
Die Beantragung des Working Holiday Visum für Australien kostet AU$ 635. Eine Beantragung ist für deutsche Staatsangehörige, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, das ganze Jahr über möglich.
Voraussetzungen
Welche (weiteren) Bedingungen du erfüllen musst und welche Ausnahmen es gibt, haben wir dir in einem gesonderten Artikel zu den Voraussetzungen für Work and Travel in Australien ausführlich erklärt.
Beantragung des Working Holiday Visums
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du das Visum online beantragen.
- Gehe hierzu auf die Website des australischen Innenministeriums und erstelle einen “ImmiAccount”.
- Fülle Schritt für Schritt die einzelnen Abschnitte unter anderem zu deinen persönlichen Informationen, deinen Reiseplänen sowie zu medizinischen Vorerkrankungen aus.
- Lade eine eingescannte Kopie deines Reisepasses sowie ggf. weitere Dokumente hoch.
- Bezahle die Antragsgebühr von AU$ 635 mit deiner Kreditkarte.
- Warte ein paar Tage ab, bis dein Visa-Antrag bearbeitet wurde. War dein Antrag erfolgreich, bekommst du eine Bestätigung über die Genehmigung deines Antrags per E-Mail zugeschickt. Deinen aktuellen Visa-Status kannst du jeweils auch in deinem ImmiAccount nachschauen. In vielen Fällen wird der Antrag bereits innerhalb von 24 Stunden genehmigt.
Von der Genehmigung bis zur Ausreise
Nachdem dir dein Antrag auf das Working Holiday Visum genehmigt wurde, hast du 12 Monate Zeit, um dein Work and Travel Jahr in Australien zu beginnen.
Wenn die Genehmigung deines Visums beispielsweise am 04.09.2022 erfolgt ist, musst du spätestens am 03.09.2023 nach Australien eingereist sein.
Wie lange ist das Working Holiday Visum gültig?
Das Working Holiday Visum ist für 12 Monate gültig. Es wird am Tag deiner Einreise in Australien aktiviert. Ab dann kannst du die folgenden 12 Monate in Australien leben und arbeiten.
Kommst du beispielsweise am 24.01.2023 in Sydney an, musst du spätestens am 23.01.2024 das Land wieder verlassen.
Allerdings hast du während deines Work and Travel Aufenthalts die Möglichkeit, ein zweites Working Holiday Visum zu beantragen, wenn du nachweisen kannst, dass du im ersten Jahr für mindestens 3 Monate in bestimmten Branchen (hauptsächlich Landwirtschaft) tätig warst.
Wenn dir die Zeit in Australien gut gefällt und du gerne länger bleiben möchtest, kannst du mit dem zweiten Working Holiday Visum, welches ebenfalls für 12 Monate gültig ist, deine Zeit in Down Under somit auf insgesamt 24 Monate verlängern.
Wenn dir das immer noch nicht genug ist, kannst du mit dem dritten Working Holiday Visum sogar noch ein weiteres Jahr Work & Travel dranhängen, sofern du zuvor mindestens 6 Monate in der Landwirtschaft tätig warst.
Reisen in andere Länder
Wenn du einen Abstecher auf die wunderschönen Cook-Inseln oder Fidschi machen möchtest, kannst du das jederzeit gerne tun. Das Working Holiday Visum behält seine Gültigkeit auch dann, wenn du das Land (egal wie oft) verlässt und anschließend wieder nach Australien einreist.
Die Gültigkeit des Visums bleibt allerdings unverändert bei 12 Monaten. Wenn du also während deines Work and Travel Jahres 2 Monate außerhalb Australiens verbringst, kannst du folglich nur 10 Monate in Australien leben und arbeiten.635