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Voraussetzungen für Work and Travel in Kanada

Backpacker steht vor einem See in Kanada

Allgemeine Voraussetzungen

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, sind die Voraussetzungen für Work and Travel in Kanada für dich recht überschaubar. Du musst bei der Beantragung des Visums zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und darfst keine Vorstrafen haben. Da das Visum nur einmal im Leben vergeben werden kann, darfst du nicht bereits zuvor schon einmal Work and Travel in Kanada gemacht haben.

Außerdem musst du noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen und bei der Einreise durch einen Kontoauszug nachweisen, dass du mindestens 2.500 kanadische Dollar als Guthaben auf deinem Konto hast.

Leider kommt es bei Work and Travel in Kanada nicht nur darauf an, dass du alle Anforderungen erfüllst. Das Glück spielt dabei auch eine Rolle:

Für deutsche Staatsangehörige stehen pro Kalenderjahr ca. 4.500 Working Holiday Visa zur Verfügung. Da die Anzahl an Bewerbungen jedes Jahr die Anzahl an verfügbaren Visa überschreitet, entscheidet das Los, ob du ein Visum bekommst oder nicht.

Schauen wir uns zunächst die Voraussetzungen für Work and Travel in Kanada etwas genauer an.

Working Holiday Überblick

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Alter

Zum Zeitpunkt der Beantragung musst du zwischen 18 und 35 Jahren alt sein.

Du kannst das Visum somit nicht bereits mit 17 beantragen, um mit 18 nach Kanada zu reisen. Du musst mindestens bis zu deinem 18. Geburtstag warten, bis du dich online für die Visumsbeantragung registrieren kannst.

Wenn dein 18. Geburtstag in der zweiten Jahreshälfte liegt, sind deine Chancen auf das Working Holiday Visum für das gleiche Jahre automatisch etwas geringer. Denn zu dem Zeitpunkt sind über das Pooling-Verfahren deutlich weniger Visa verfügbar, als noch zu Beginn des Jahres.

Die obere Altersgrenze von 35 Jahren gilt für den Zeitpunkt der Beantragung des Visums und nicht für das Einreisedatum.

Solange du dich also vor deinem 36. Geburtstag für das Pooling-Verfahren registrierst, wird deine Bewerbung noch akzeptiert. Dein Work and Travel Jahr in Kanada kannst du somit durchaus noch im Alter von 36 Jahren beginnen.

Staatsangehörigkeit

Work and Travel in Kanada ist für Staatsangehörige aus Deutschland und Österreich möglich. Während für Deutsche pro Kalenderjahr ein Kontingent von ca. 4.500 Working Holiday Visa zur Verfügung steht, vergeben die kanadischen Behörden für Work and Traveler aus Österreich lediglich nur 100 Visa jährlich.

Falls du eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du in der Tabelle der Work and Travel Länder nachschauen, ob Kanada mit deinem Land ebenfalls ein bilaterales Abkommen hat und ob du dich somit auch für ein Working Holiday Visum bewerben kannst.

Finanzielle Rücklagen

Bei der Einreise wirst du aufgefordert, dem Grenzbeamten einen Nachweis vorzulegen, dass du ausreichend Geld zur Verfügung hast, um dir deinen Lebensunterhalt für die ersten 3 Monate in Kanada finanzieren zu können.

Mit “ausreichend” sind konkret 2.500 kanadische Dollar gemeint. Dieser Wert (umgerechnet in Euro) musst du mindestens als Guthaben auf deinem Bankkonto haben.

Der Nachweis kann entweder ein ausgedruckter Kontoauszug sein (der maximal 7 Tage alt sein darf) oder du lässt den Grenzbeamten über deine Banking-App kurz einen Blick auf deinen aktuellen Kontostand werfen.

Bitte beachte, dass das Bankkonto auf deinen Namen laufen muss. Ein Kontoauszug vom Konto deiner Eltern oder von anderen Personen wird nicht akzeptiert.

Keine Vorstrafen

Um Work and Travel in Kanada machen zu können, darfst du nicht vorbestraft sein.

Bei der Beantragung des Working Holiday Visums musst du daher ein maximal 6 Monate altes polizeiliches Führungszeugnis hochladen, woraus hervorgeht, dass zu deiner Person keine negativen Eintragungen vorliegen.

In einigen Fällen: Ärztliche Untersuchung

Wenn du vorhast, in Kanada in einem der folgenden Bereiche zu arbeiten, musst du dich im Vorfeld ärztlich untersuchen lassen:

  • Kinderbetreuung
  • Altenpflege
  • Gesundheitswesen
  • Bildung (Kindergarten, Schule)

Das “Medical Exam” kannst du nur bei bestimmten Ärzten machen, die mit den kanadischen Behörden zusammenarbeiten (sogenannte “Panel Physicians”). In Deutschland gibt es derzeit 3 Standorte für die ärztliche Untersuchung: München, Berlin und Frankfurt. Solltest du ein Medical Exam benötigen, fallen für dich somit zusätzlich Kosten für die Anreise und die Untersuchung an.

Du wirst ebenfalls zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert, falls du dich im Jahr vor deinem geplanten Work and Travel Aufenthalt für mehr als 6 Monate in einem Drittland aufgehalten hast, das von den Behörden als Risikogebiet für bestimmte Krankheiten gilt (wie z.B. Tuberkulose).

Treffen die oben genannten Punkte nicht auf dich zu, wird auch kein “Medical Exam” von dir benötigt.

Krankenversicherung

Bevor du nach Kanada fliegst, musst du auf jeden Fall noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Versicherung ist zwingend vorgeschrieben und du musst die Versicherungspolice bei der Einreise dem Grenzbeamten vorzeigen.

Wichtig ist, dass die Auslandskrankenversicherung bereits im Vorfeld über die gesamte Dauer deines geplanten Work and Travel Aufenthalts abgeschlossen wird. Ist dies nicht der Fall, wird dir bei der Einreise dein Work Permit entsprechend gekürzt. Das Work Permit läuft dann zum gleichen Datum ab wie deine Versicherung. Du müsstest Kanada somit früher als geplant wieder verlassen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Versicherung neben der allgemeinen medizinischen Versorgung auch die Versorgung im Krankenhaus und den Krankenrücktransport nach Hause abdeckt. Ist dies nicht der Fall, kann dir die Einreise nach Kanada verweigert werden.

Einreise mit Ehepartnern oder eigenen Kindern

Solltest du bereits verheiratet sein, darfst du nicht gemeinsam mit deinem Ehepartner Work and Travel in Kanada machen.

Er oder sie könnte dich jedoch eventuell mit einem anderen Visum (z.B. einem Besuchervisum für 90 Tage) besuchen kommen, sofern dies von den kanadischen Behörden genehmigt wird.

Die Einreise mit Kind ist mit einem Working Holiday Visum nicht gestattet.